Technische Fragen zum Austausch

Frage: Darf ich den Zähler oder die Zähleranlage selbst austauschen?

Nein, das ist nicht erlaubt. Arbeiten an einer Elektroinstallation darf nur ein Elektrofachbetrieb vornehmen. Bei Arbeiten an einem Netzanschluss (wie beim Zählertausch) sind außerdem nur durch von wesernetz zertifizierte Unternehmen zugelassen. Eine Liste der Fachbetriebe steht auf der Seite von wesernetz zur Verfügung.

Frage: Was sind die wesentlichen Kosten bei einem Austausch?

Erlaubt sind nach den „Technischen Anschlussbedingungen“ nur noch Zählerkästen. Die alte Anlage muss entfernt, die neue installiert werden. Die Kosten für einen Zählerschrank betragen (ohne Sammelbestellungen) um die 1.000 Euro inklusive weiterem Material (abhängig von der Ausführung, Anzahl der Sicherungen, etc.). Hinzu kommen die Kosten für den Elektriker.

Frage: Darf ich jeden Elektriker beauftragen?

Wer selbst beauftragt, muss einen Betrieb wählen, der solche Schaltschränke auch einbauen darf (darf nicht jeder, der Betrieb muss vom Netzbetreiber – also wesernetz – zugelassen sein). Der „ich habe einen Freund, der ist Elektriker“-Ausweg funktioniert daher leider nicht (er funktioniert vielleicht, ist aber nicht zugelassen – muss jeder selbst entscheiden).

Bitte beachte: Wenn du einen nicht-zertifizierten Elektriker beauftragst, darf dir die wesernetz den Strom abklemmen (machen die tatsächlich). Im Nachgang müsstest du dann einen neuen Stromanschluss beantragen – dieser Neuanschluss wird deutlich teurer (ab etwa 2.500 Euro).

Frage: Muss die „Tafel“ danach überhaupt ein Schrank sein?

Ja, eine offene Zählertafel ist nicht mehr erlaubt durch die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB). Die verweist wiederum auf eine DIN-Norm.

Frage: Was schreiben die TAB dazu denn genau vor und wieso kann der Netzbetreiber sie selbst auslegen?

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) eines Netzbetreibers sind verbindliche Richtlinien, die technische Anforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz festlegen. Sie dienen dazu, eine sichere und störungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten und regeln unter anderem die Ausführung von Netzanschlüssen, die Ausstattung von Zählerplätzen sowie die Anmeldung und den Betrieb bestimmter elektrischer Geräte und Erzeugungsanlagen. Die rechtliche Grundlage für die TAB bildet § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Netzbetreibern das Recht einräumt, solche Bedingungen zu definieren.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt hierfür einen Bundesmusterwortlaut zur Verfügung, der regelmäßig aktualisiert wird und als Grundlage für die individuellen TAB der Netzbetreiber dient. Die aktuelle Version, die TAB 2023, wurde im Mai 2023 veröffentlicht.

Netzbetreiber können diesen Musterwortlaut übernehmen und bei Bedarf um spezifische Anforderungen ergänzen. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Verteilnetzbetreiber verpflichtet, ihre TAB sowie Begründungen für etwaige Ergänzungen auf der gemeinsamen Internetplattform der Stromverteilnetzbetreiber (VNBdigital) bereitzustellen, um Transparenz und Standardisierung zu fördern.

Für Kunden und Elektroinstallateure ist es wichtig, die jeweils gültigen TAB des zuständigen Netzbetreibers zu kennen und einzuhalten, da sie Bestandteil der Netzanschlussverträge sind und die Grundlage für eine sichere und normgerechte Installation elektrischer Anlagen bilden.

Frage: Vor einiger Zeit wurde ein Mangel bei mir festgestellt (Rahmenart 04). Den Mangel habe ich noch nicht beheben lassen. Kann ich das im Zuge der Sammelbestellung für den Zählerwechsel machen lassen oder muss das vorher geschehen?

Ja, das ist im Rahmen der Sammelbestellung sicherlich möglich. Auf jeden Fall wesernetz anschreiben / informieren, dass der Austausch noch ein wenig dauern wird.

Frage: Kann der neue Zählerschrank auf jedem Untergrund installiert werden?

Im Prinzip ja. Der Zählerschrank darf auf Holz und Stein angebracht werden. Er kann innen und außen angebracht werden. Wo eine Installation nicht möglich ist, wäre ein Unterbau aus Asbest.

Frage: Bei mir ist definitiv Asbest verbaut. Was bedeutet das?

Der Austausch verläuft in drei Schritten, die zeitlich abgestimmt sein müssen:

  • Tag 1: Der Fachbetrieb kommt, schaltet das Grundstück stromfrei und entfernt die alte Anlage und den alten Zähler vom Asbest-Untergrund
  • Tag 2: Der Pächter (oder eine beauftragte Firma) entfernt den Asbest. Dabei gilt: Extrem vorsichtig arbeiten – FFP3-Maske tragen, nur Schrauben lösen, Material nicht brechen, auf gute Zuluft achten, Untergrund möglichst feucht halten, um jede Form von Staub zu vermeiden. Asbest in Folie einpacken (gibt es bei der Blocklanddeponie) und dann dort entsorgen. Fachfirmen sind teuer! Der Elektriker darf das nicht (es fehlen die Zulassungen für den Umgang mit Gefahrstoffen).
  • Noch Tag 2: Wenn nötig, neuen „Untergrund“ für den Schaltschrank schaffen (OSB-Platte zum Beispiel).
  • Tag 3: Der Fachbetrieb kommt erneut und stelle die Stromversorgung wieder her.

Frage: Wie groß ist der Zählerschrank?

110 cm hoch, 30 cm breit und 21 cm tief. Entsprechend muss der Platz vorhanden sein.

Frage: Wo wird der Zählerschrank angebracht?

Nach Möglichkeit dort, wo der jetzige Zähler ist. Der Zählerschrank muss aber nicht unbedingt am selben Platz untergebracht werden. Ein leichtes Versetzen ist möglich (wir reden hier über Zentimeter, nicht Meter!).

Frage: Der neue Zählerschrank passt nicht an die alte Stelle. Was passiert jetzt?

Dann wird es leider deutlich teurer. Wir empfehlen, den Zählerschrank setzen zu lassen und danach die Stromverteilung innerhalb der Laube / der Parzelle neu machen zu lassen (auch hier brauchst du einen Elektriker). Ein Preis dafür ist vom Aufwand abhängig und lässt sich auch nicht abschätzen. Damit du aber weiterhin Strom für die „kleingärtnerische Nutzung“ hast, können maximal zwei Steckdosen beim Zählerschrank gesetzt werden („Arbeitsstrom“). Dann kannst du das weitere Vorgehen in Ruhe planen und Angebote einholen.

Frage: Wird ein Überspannungsschutz eingebaut?

Nein, er wäre nur für elektronische Geräte wichtig – etwa ein Fernseher, einen Computer oder andere hochwertige Gegenstände. Im Kleingarten haben solche Dinge nichts zu suchen, der dient ja nur der kleingärtnerischen Nutzung, nicht dem dauerhaften Wohnen oder Arbeiten (Lauben sollen ja auch nur in „einfacher Ausstattung“ errichtet werden).

Frage: Wann ist meine Stromversorgung innerhalb der Laube so veraltet, dass sie nicht mehr angeschlossen werden kann?

Eine Elektroinstallation innerhalb der Laube / auf dem Parzellengrundstück muss immer dem „Stand der Technik“ entsprechen. Das ist leicht dehnbarer Begriff – manches, was im Haushalt nicht mehr geht, funktioniert noch in/an der Laube.

Was aber kein Elektriker wieder anschließen wird: Zwei-adrige Kabel – ihnen fehlt der „Schutzleiter“ (Erdung). In der Regel sollten aber heute überall drei-adrige Leitungen verlegt sein – etwa zum Licht oder der Außensteckdose.

Nur wenn das nicht der Fall ist, müsste die Elektroverteilung komplett erneuert werden. Das wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wer diese Verteilung erneuert, ist dabei dir überlassen. Sie ist aber nicht Bestandteil der Sammelbestellung.

Frage: Das ist mit den „zwei Leitungen“ verstehe ich nicht. Zu meiner Laube führen doch nur zwei Leitungen vom Strommast.

Das verwirrt viele – daher kurz erklärt (schaue dir die Skizze an):

Die zwei Kabel vorm Zähler:

Das sind in der Regel:

  • L1 (Außenleiter, also die stromführende Phase)
  • N (Neutralleiter)

Das reicht für normalen Wechselstrom, wie er in vielen Kleingärten oder älteren Gebäuden genutzt wird. Dieser Stromkreis ist ungeerdet, also ein sogenannter klassischer TN-C-Anschluss (oft mit PEN-Leiter = kombiniertem Schutz- und Neutralleiter).

Ab dem Zähler – jetzt plötzlich drei Kabel?!

Ab dem Zähler wird nach aktueller Norm getrennt:

  • L1 (Außenleiter bleibt)
  • N (Neutralleiter – geht zu Steckdosen etc.)
  • PE (Schutzleiter – sorgt für Sicherheit bei Fehlerströmen)

Das nennt man ein TN-C-S-System. Dabei wird der PEN-Leiter aufgetrennt in N und PE – und genau deshalb brauchst Du ab da drei Adern!

Warum das wichtig ist:

  • Sicherheit: Durch den PE (Schutzleiter) darf kein Strom fließen, sondern er soll nur Fehler ableiten.
  • Normgerecht: Neue Installationen müssen den Schutzleiter separat führen.
  • FI-Schutzschalter: Funktioniert nur korrekt, wenn N und PE getrennt sind.

Frage: Warum wird ein Erdungsanker („Erder“) gesetzt?

Ein Erdungsanker (auch Erdanker, Potentialausgleichsanker oder einfach Erder) ist ein Bauteil, das dazu dient, elektrische Anlagen mit dem Erdreich zu verbinden – also zu erden. Dabei geht es um Sicherheit: Fehlerströme sollen sicher abgeleitet werden.

  • Form: Meist ein langer Stab aus verzinktem Stahl, Edelstahl oder Kupfer – in den Boden gerammt oder geschraubt.
  • Länge: Je nach Bodenbeschaffenheit oft 1,5 bis 3 m, manchmal mehr.
  • Verbindung: Über einen Anschluss wird er mit der Potentialausgleichsschiene oder Erdungsleitung verbunden.

Frage: Wann wird ein Erdanker gesetzt?

Wenn die Gegebenheiten vor Ort es technisch ermöglichen, wird ein Erdanker gesetzt – maximal 1,5 Meter tief. Viele Parzellen verfügen aber bereits über einen „Erder“. Beim Austausch wird dann dieser „Erder“ entsprechend korrekt angeschlossen über eine „Potentialausgleichsschiene“.

Frage: Was ist eine „Potentialausgleichsschiene“?

Die Potentialausgleichsschiene (kurz auch PAS genannt) ist eine zentrale Sammelstelle, an der alle leitfähigen Teile eines Gebäudes elektrisch miteinander verbunden werden – um spannungsfreie Gleichheit herzustellen.

Man sagt auch:
👉 Hier wird alles auf ein gemeinsames „elektrisches Nullniveau“ gebracht.

Damit entsteht bei einem Fehlerstrom („Kurzschluss“) kein gefährlicher Spannungsunterschied.

Frage: Wo wird diese Schiene angebracht?

In der Regel direkt unter dem Zählerkasten. Sie wird dann mit dem Zählerkasten verbunden und mit dem Erdanker. Ist kein Erdanker vorhaben, gibt es auch keine Potentialausgleichsschiene (sie wäre technisch sinnlos).

Frage: Wird bei der Erneuerung der Anlage auch gleich der „Smart Meter“ eingebaut?

Leider zurzeit noch nicht. Es gibt aber seitens der Elektroinnung / wesernetz ein entsprechendes Vorhaben, dass das in Zukunft möglich sein soll. Wann das entsprechend in „trockenen Tüchern“ ist, ist noch nicht absehbar.

Bedeutet: Es gibt auf jeden Fall zwei Termine – einen für die Erneuerung der Anlage, einen für den Zählertausch.

Frage: Was passiert mit dem alten Material / dem alten Zählerschrank?

Das alte Material wird durch den Kooperationspartner kostenfrei entsorgt.