Fragen zur Versorgung vom Nachbarn
Frage: Wir erhalten den Strom vom Nachbarn. Sind wir auch betroffen?
Jein. Beim Nachbarn wird auf jeden Fall ein neuer Zähler eingebaut – und wenn erforderlich, auch eine neue Anlage, auf der der Zähler sitzt. Bei der Installation dieser Anlage kann es sein, dass der Fachbetrieb sich weigert, den Zwischenzähler wieder in Betrieb zu nehmen, wenn er nicht den technischen Anforderungen entspricht.
Frage: Ist es generell erlaubt, Strom vom Nachbarn zu beziehen?
Ist ein Graufeld – es ist nicht wirklich verboten, aber auch nicht richtig geregelt. Wir empfehlen:
- Kabel von A nach B immer unterirdisch verlegen (mindestens 60 Zentimeter tief)
- Geeichter Zwischenzähler für den Stromverbrauch
- Installation / Abnahme durch einen Fachbetrieb auf jeden Fall erforderlich (buddeln könnt Ihr selbst, aber den Anschluss machen lassen) à sonst droht Verlust des Versicherungsschutzes
Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, dass mich mein Nachbar mit Strom beliefert?
Nein.
Frage: Zurzeit bekomme ich Strom vom Nachbarn. Was passiert bei einem Pächterwechsel?
Die Vereine weisen in der Regel bei der Vergabe des Gartes auf diese Regelung hin. Da es aber eine Absprache zwischen Pächter:innen ist, kann die von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden (etwa, wenn es Streit über den Verbrauch gibt, Rechnungen nicht bezahlt werden oder Investitionen anstehen). Eine rechtlichen „Daueranspruch“ dafür gibt es nicht.
Frage: Ich habe aber eine vertragliche Regelung mit meinen Nachbarn. Die gilt doch auch bei einem Pächterwechsel weiter?
Nein. Es ist eine einzelvertragliche Regelung zwischen zwei Pächtern außerhalb von Pachtvertrag, Gartenordnung und allem anderen. Der neue Pächter kann in diese Regelung eintreten, muss es aber nicht. Es ist auch kein Kriterium bei der Gartenvergabe.