Finanzielle Fragen zum Zählertausch
Frage: Gibt es Zuschüsse seitens der Stadt oder des Landes Bremen für die Umstellung?
Nein. Es gab eine entsprechende Anfrage nach dem Sachstand der Fraktion „Die Linke“ in der Bürgerschaft. Der zuständigen Deputation wurde im November 2024 ein entsprechender Bericht der Verwaltung vorgelegt (Vorlage VL 21/3356). Zitat: „Wie bereits einleitend aufgeführt, liegt laut § 22 NAV die Pflicht für die Bereitstellung eines Zählerschrankes, der den technischen Anschlussbedingungen des Verteilnetzbetreibers entspricht, beim Anschlussnehmer. Auf Grund der daher vorliegenden ordnungsrechtlichen Verpflichtung kann lt. § 23 BremLHO somit keine direkte Förderung der technischen Umsetzung umgesetzt werden.“
Frage: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Generell kostet eine neue Elektroanlage für einen Kleingarten um die 1.500 bis 2.000 Euro. Durch die „Sammelbestellung“ lassen sich die Kosten senken, weil wir von Rabatten profitieren. Dadurch ist es gelungen, den Preis unter 1.000 Euro zu bringen: Die Installation des Zählerschrankes kostet dich 985 Euro.
Frage: Gibt es Zuschüsse der Vereine?
Nein, Vereine dürfen keine Zuschüsse an ihre Mitglieder vergeben. Das würde die Gemeinnützigkeit gefährden.
Frage: Kann der Verein oder die IG Stadtwerder die Bestellung zwischenfinanzieren?
Nein, das ist nicht möglich. Das wäre eine Kreditart – das dürfen gemeinnützige Vereine nicht anbieten.
Frage: Von wem bekomme ich die Rechnung?
Die Rechnung verschickt der Partner für die Sammelbestellung. Dabei erhältst du nach Bestellung beim Partner eine „Abschlagsrechnung“ in Höhe von 50 Prozent des Preises. Der Rest wird nach erfolgter Installation fällig.
Frage: Warum ist ein Abschlag notwendig?
Der Kooperationspartner finanziert das gesamte Material vor (insbesondere die Zählerschränke). Wir profitieren auch hier von Rabatten, weil wir hohe Mengen abnehmen.
Frage: Was passiert, wenn ich den Abschlag nicht bezahle?
Dann kann dein Zählerschrank nicht ausgetauscht werden.
Frage: Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?
Nein, direkt mit dem Auftragnehmer (Installateur) ist das nicht möglich. Er muss das Material komplett vorfinanzieren.
Frage: Profitiert der Verein oder die IG Stadtwerder von der Sammelbestellung – etwa über eine Provision?
Nein.
Frage: Wenn ich auf den Zählertausch verzichte, wie wirkt sich das aus, wenn ich meine Parzelle aufgeben?
Ein Elektroanschluss wird in der Schätzung bewertet. Je nach Installationsjahr erhöht er die Schätzsumme auf bis zu 1.200 Euro. Beispiel:
- Deine Elektroanschluss wird zurzeit mit 200 Euro laut Schätzungsrichtlinien bewertet.
- Nach erfolgter Installation steigt der Wert in der Schätzung auf 1.200 Euro.
Der neue Zähler kann den Schätzwert bei Parzellenabgabe also deutlich erhöhen.
Ist kein Anschluss (mehr) vorhanden, entfällt entsprechend die Bewertung dieser Position.