Allgemeine Fragen zum Zähleraustausch
Frage: Betrifft den Zählertausch alle Parzellen/Anschlüsse?
Ja. Wer immer auch einen Einzelanschluss von der swb hat, muss den Zähler tauschen. Dabei kann es vorkommen, dass die Anlage, auf der der Zähler angebracht ist, nicht mehr geeignet ist. Dann muss die Anlage selbst erneuert werden – das kostet Geld. Der Zählertausch selbst ist kostenlos.
Frage: Mein Zähler sitzt außerhalb der Laube in einem Kasten. Bin ich auch betroffen?
Ja, leider. Auch die Zählerkästen außen entsprechend meistens nicht mehr dem „Stand der Technik“ und müssen in der Regel ausgetauscht werden.
Frage: Ich habe bei wesernetz gelesen, dass ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter nur verbaut wird bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch über 6.000 kWh. Dann sind doch Kleingärten gar nicht betroffen – warum der Stress?
Es herrscht leider ein wenig Begriffs-Wirrwarr mit diesen Zählern und dem Tausch (großes „Seufz“). Tatsächlich gibt es eine Grenze, bei der unterschiedliche Varianten eingebaut werden:
- Bei einem Verbrauch bis 6.000 kwH im Jahr setzt wesernetz eine „Moderne Messeinrichtung“ (mMe) ein
- Bei einem Verbrauch über 6.000 kWh im Jahr setzt wesernetz einen „Smart Meter“ ein
Das Gemeine dabei: Die verwendeten Zähler sind technisch identisch. Es wird immer ein Zähler eingebaut, der aufgerüstet werden kann -> aus der „modernen Messeinrichtung“ wird dann ein „Smart Meter“. Und egal, ob nun ‚modern‘ oder ‚smart“: Die technischen Anforderungen an den „Unterbau“ für den Zähler sind identisch.
Frage: Was unterscheidet denn jetzt einen „Smart Meter“ von einer „modernen Messeinrichtung“?
Der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung (mMe) und einem Smart Meter liegt vor allem in der Kommunikationsfähigkeit und den Funktionen zur Datenübertragung.
1. Moderne Messeinrichtung (mMe)
- Ist ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch genauer erfasst als ein alter Ferraris-Zähler (Drehstromzähler).
- Zeigt den aktuellen Stromverbrauch und die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate auf einem Display an.
- Hat keine eigene Kommunikationseinheit – die Daten müssen manuell abgelesen werden.
- Erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als Grundausstattung für Haushalte mit geringem bis mittlerem Stromverbrauch (etwa einen Kleingarten).
2. Smart Meter (intelligentes Messsystem, iMSys)
- Besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mMe) plus einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway.
- Kann die Verbrauchsdaten automatisch und sicher an Netzbetreiber, Stromversorger oder andere berechtigte Stellen übermitteln.
- Ermöglicht verbrauchsabhängige Tarife, Netzsteuerung und ggf. eine Echtzeitüberwachung des Stromverbrauchs.
- Ist für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh sowie für Betreiber von Photovoltaikanlagen und andere Einspeiser verpflichtend. Hinweis: Das gilt nur für Netzeinspeisung – diese ist im Kleingarten jedoch nicht erlaubt. Der Betrieb von Inselanlagen ist möglich.
Zusammenfassung
- Eine moderne Messeinrichtung ist nur ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsfunktion.
- Ein Smart Meter kann Daten senden und empfangen und wird zur intelligenten Steuerung des Stromnetzes eingesetzt.
Übersicht der Zählertypen
Zählertyp | Anzeige | Kommunikation | Eichfrist | Bemerkung |
Analoger Zähler | mechanisch | nein | 16 Jahre | Ferraris-Zähler mit Drehscheibe |
Digitaler Zähler | digital | nein | 8 Jahre | Kein Smart Meter, keine mMe |
Moderne Messeinrichtung (mMe) | digital | nein | 8 Jahre | „Smart-Meter-ready“ |
Smart Meter (iMSys) | digital | ja | 8 Jahre | mMe + Gateway, Datenfernübertragung |
Frage: Ist denn der „Unterbau“ für die beiden Zähler identisch?
Grundsätzlich ja! Eine moderne Messeinrichtung (mMe) ist der digitale Basiszähler, der auch in einem Smart Meter steckt. Der Unterschied ist nur das Smart-Meter-Gateway, das für die Kommunikation sorgt. Wird es nachträglich ergänzt, wird aus einer modernen Messeinrichtung ein Smart Meter. Das bedeutet: Technisch sind die Zähler oft schon Smart-Meter-fähig, aber ohne das Gateway sind sie nur „moderne Messeinrichtungen“.
Falls der Messstellenbetreiber später entscheidet, dass ein Smart Meter erforderlich ist (z. B. bei einer künftigen PV-Anlage oder wenn der Verbrauch massiv steigt), kann das Gateway nachgerüstet werden.
Frage: Gibt es denn schon „echte“ Smart Meter im Kleingartengebiet?
Ja, wesernetz hat bei einigen Gärten bereits Smart Meter eingebaut – also „moderne Messeinrichtungen“ mit einem „Kommunikationsmodul“. Warum? Keine Ahnung …
Frage: Bei uns wurde der Zähler schon vor geraumer Zeit ausgetauscht. Ich gehe davon aus, dass dieser jetzt nicht nochmals ausgetauscht werden soll.
„Moderne Messeinrichtungen“ / „Smart Meter“ werden seit etwa 2018 auch in Kleingärten eingesetzt. Sie haben eine Eichfrist von acht Jahren und werden entsprechend nach Ablauf dieser ausgetauscht. Beim erneuten Austausch ist aber nicht gewährleistet, dass die künftigen Zähler dann einfach eingesetzt werden können. Die „Technischen Anschlussbedingungen“ haben sich geändert.
Frage: Laut swb Seite erfolgt der Zählertausch mit Ablauf der Eichfrist. In meinem Fall erfolgte ein Zählerwechsel 2016. Die Eichung erfolgt alle 16 Jahre. Ich muss dann doch erst 2032 tauschen, richtig?
Da der Zähler eine Eichfrist von 16 Jahren hat, ist es wahrscheinlich ein analoger Zähler (Ferraris-Zähler): Diese traditionellen Zähler mit Drehscheibe haben eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren. Er muss am Ende also auf jeden Fall ausgetauscht werden. Das kann 2032 sein, aber auch durchaus früher. Die Entscheidung liegt am Ende beim Netzbetreiber wesernetz. Ist ein „digitaler Zähler“ (aber kein „Smart Meter“) eingesetzt, beträgt die Eichfrist nur acht Jahre. Dann könnte der Zähler bald ausgetauscht werden (2016 + 8 = 2024).
Frage: Die Eichfrist meines Zählers ist bereits abgelaufen. Warum wurde der noch nicht getauscht?
Läuft die Eichfrist eines Zählers werden, werden bundesweit nicht alle Zähler der entsprechenden Charge / Typs ausgetauscht. Die Netzbetreiber ziehen eine Stichprobe und schauen, ob diese Stichprobe noch richtig funktioniert. Wenn das der Fall ist, wird die Eichfrist aller entsprechenden Geräte verlängert. Wenn nicht, wird die Charge / der Typ durchgetauscht (spart Ressourcen, dieses Vorgehen).
Frage: Wie kann ich die Eichfrist meines Zählers erkennen?
In der Regel gar nicht – sie ist in den meisten Fällen auf den Zählern nicht vermerkt. Du kannst die Zählernummer an wesernetz schicken und nach der Eichfrist fragen. wesernetz hinterlässt aber beim Tausch der Zähler immer einen Zettel auf dem Zähler mit dem Tauschdatum – das kann als Anhaltspunkt dienen, wann der nächste Tausch anliegt.
Frage: Wieso konnte denn bisher an der Laubenwand auch ein digitaler Zähler installiert sein?
Ein „digitaler Zähler“ ist kein „Smart Meter“ / eine „moderne Messeinrichtung“. Ein „Smart Meter“ erfordert andere Anschlussbedingungen als bis bisherigen Zähler. Das ist genauer in den „Technischen Anschlussbedingungen“ des Netzbetreibers geregelt.
Frage: Müssen die neuen „Smart Meter“ (digitalen Zähler) künftig auch ausgetauscht werden?
Ja, auch „Smart Meter“ werden am Ende der Eichfrist ausgetauscht. Die Eichfrist beträgt hier acht Jahre (statt 16 bei den analogen Zählern).
Frage: Ich möchte den Austausch komplett verweigern – was passiert dann?
Du kannst den Austausch nicht dauerhaft verweigern – dein Stromanschluss entspricht dann nicht mehr den „Regeln der Technik“. Der Netzbetreiber kann dir sonst den Strom abklemmen. In dem Fall müsstest du einen neuen Anschluss beantragen – das wäre deutlich teurer.
Welche Zählerarten gibt es?
Es gibt viele unterschiedliche Zählerarten, die swb / wesernetz eingesetzt hat:
- Analoge Zähler: Sehr einfach zu erkennen – das sind die mit der Scheibe in der Mitte, die sich dreht
- Digitale Zähler: Haben ein digitales Anzeigefenster, sind aber keine „Smart Meter“
- „Smart Meter“: Das sind die modernen Zähler, die jetzt eingebaut werden. Dabei kommen von wesernetz folgende Modelle zum Einsatz:
- Stromzähler Kaifa MB310H4BDE
- Stromzähler Apator Norax 3D
- Stromzähler LOGAREX LK13BE904619
- Stromzähler Modell DZG DWS 7412
- Stromzähler Modell DZG WS7412
- Stromzähler Modell ISKRA MT175
- Stromzähler Modell ISKRA MT691
- Stromzähler Modell Holley DT2-541 BeBa
- Eine ausführliche Beschreibung der Zähler findest Du auf dieser Internetseite der wesernetz: https://www.wesernetz.de/fuer-mein-zuhause/zaehler/moderne-messeinrichtungen/bedienungsanleitungen-fuer-moderne-stromzaehler
Frage: Kann ein Verein nicht einfach das Stromnetz von der swb übernehmen? Dann müssten wir doch die Zähler nicht austauschen?
Prinzipiell wäre das möglich. Der Verein würde aber damit zum „Stromversorger“ werden mit allen rechtlichen Pflichten und müsste auch den Unterhalt des Stromnetzes nach geltendem Recht vornehmen. Das finanzielle Risiko wäre enorm. Über die Übernahme des Stromnetzes müsste die Jahreshauptversammlung entscheiden. Ob der Netzbetreiber dazu bereit ist, müsste im Nachgang geklärt werden.